Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folgende speziellen AGB gelten für den Verleih über Werkmeile.de. Vertragspartner ist die GO-Event! – Eventagentur & Livekommunikation GmbH (im Folgenden GO-Event!). Folgende AGB sind bei jedem Vertragsabschluss bzw. jeder Geschäftsbeziehung mit Werkmeile gültig.

§1 Geltung der Bedingungen

1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen GO-Event! – Eventagentur & Livekommunikation GmbH und dem Auftraggeber, sofern es sich um eine Geschäftsbeziehung in der UNIT Werkmeile handelt. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von GO-Event! erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn GO-Event! diese schriftlich bestätigt. Der Verzicht auf diese Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

1. Die Angebote von GO-Event! sind freibleibend und unverbindlich. Die Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von GO-Event!. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt GO-Event! nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

2. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 3 Preise und Zahlungen

1. Die Preise unserer Preislisten verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofern in der Preisliste nicht anders angegeben. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert ausgewiesen.

2. Preisangaben in Preislisten, Webseiten oder Katalogen sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, die vorher nicht angekündigt werden muss.

3. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, ab Lager Neusäß. Die Versendung erfolgt unfrei und auf Kosten des Käufers zuzüglich eines angemessenen Verpackungsaufschlages.

4. Bei Bestellungen mit einem Nettobestellwert unter 15,- Euro erheben wir einen Mindermengenzuschlag von 2,50 Euro pro Rechnung.

5. Regelmäßig erfolgt die Zahlung per Vorkasse oder in Bar. Soweit nicht anders vereinbart sind die Rechnungen von GO-Event! 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

6. Die Rechnung gilt erst als bezahlt, wenn GO-Event! über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks behält sich GO-Event! ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber, Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

7. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere eine Banklastschrift nicht eingelöst wird oder eine Zahlung einstellt oder wenn GO-Event! andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist GO-Event! berechtigt die gesamte Restsumme fällig zu stellen. GO-Event! ist in diesem Falle ebenfalls berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

8. Alle Zahlungen haben direkt an GO-Event! zu erfolgen. Vertreter sind ohne schriftliche Vollmacht von GO-Event! nicht zur Entgegennahme von Geld oder sonstigen Zahlungsmitteln berechtigt. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

9. Soweit zwischen Vertragsabschluss und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate vergehen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise von GO-Event!.

10. Bei Stornierung einer Buchung, gleich aus welchem Grund, steht GO-Event! ein Anspruch auf Ersatz der ihr aus der Absage entstandenen Kosten zu. Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:

– Absage nach Vertragsabschluss = 80%
– Absage innerhalb der verbleibenden 10 Wochen vor dem Auftragsbeginn = 90%
– Absage innerhalb 2 Wochen vor dem Auftragsbeginn = 100%

Dem Kunden steht es frei, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Zusätzliche Fremdleistungen, die entstanden sind, werden unabhängig vom Stornierungsdatum separat ausgewiesen und dem Kunden in Rechnung gestellt.

Bei reinen Mietaufträgen greift § 4 Abs. 9.

§ 4 Vermietung

1. Gemietete Artikel sind Eigentum der GO-Event! – Eventagentur & Livekommunikation GmbH, bzw. Werkmeile, Boschstraße 6, 86356 Neusäß. Es ist nicht gestattet, diese Artikel mit Rechten Dritter zu belasten.

2. Der vereinbarte Mietpreis gilt – sofern nicht anders vereinbart – für einen Kalendertag, bzw. einen Einsatztag und ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Speziell bei Elektronischen Artikeln bezieht sich der Mietpreis auf 24 Std. bzw. acht Std. Einsatzdauer. Evtl. Verschleiß- und Verbrauchsartikel werden extra berechnet.

3. Gibt der Mieter die gemieteten Artikel nicht termingerecht zurück, so verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Es wird jeweils die Gebühr in voller Höhe für jede angefangene Mieteinheit hinzugerechnet.

4. GO-Event! behält sich vor, vom Mieter eine Kaution in Höhe von 100% des Leihwertes bei der Übernahme zu verlangen. GO-Event! ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen oder durch einen Beauftragten besichtigen zu lassen.

5. Mit Entgegennahme gelten die Mietartikel als mängelfrei übergeben, falls nicht binnen zwei Stunden Mängelrügen geltend gemacht werden und GO-Event! die Möglichkeit zur Ausbesserung der Mängel gegeben wird. GO-Event! übernimmt keine Haftung für eventuelle Sach- oder Personenschäden an Dritten. Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment pfleglich zu behandeln und es in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Fehlmengen, Bruch, Verschmutzung und Beschädigungen gehen zu Lasten des Mieters. Bei Verlust hat der Mieter Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises sowie die Mietkosten bis zur Wiederbeschaffung zu leisten. GO-Event! kann für verspätete Lieferung aufgrund höherer Umstände nicht haftbar gemacht werden.

6. Der Mieter muss das Mietmaterial sorgfältig behandeln. Baugeräte, Baumaschinen und Werkzeug sind vom Mieter gereinigt zurückzubringen. Die Kosten einer Reinigung bei Verschmutzung werden dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.

7. Sollte die Lieferung der Mietartikel über einen Paketdienst erfolgen, empfehlen wir grundsätzlich den Versand via Overnight/Express. GO-Event! kann für verspätete Lieferung aufgrund höherer Umstände nicht haftbar gemacht werden. Die Rücksendung muss termingerecht vom Mieter erfolgen. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Mieter. Ebenso muss die Versendung der Mietartikel immer versichert erfolgen. Sollten die Mietartikel beschädigt oder gar nicht bei GO-Event! eingehen, muss der Mieter für den entstanden Schaden aufkommen.

8. Bei Bedienungspersonal übernehmen wir für dessen Einsatzfähigkeit keinerlei Gewährleistung, falls Mitarbeiter durch Krankheit, Unglück oder ähnlich unverschuldete Ereignisse an der Dienstausübung gehindert sind. Bei unverschuldetem Personalausfall wird GO-Event! von der Leistung frei und haftet nicht für eingetretene Schäden.

9. Der Rücktritt vom Mietvertrag ist bis zu vier Wochen vor Auftragsbeginn schriftlich möglich, hierbei ist aber eine Entschädigung in Höhe von 80% des Auftragswertes zu zahlen, danach ist der Rücktritt nur noch bei einer Entschädigungssumme von 90% der Auftragssumme möglich. Sollte der Rücktritt innerhalb von sieben Tagen vor Auftragsbeginn sein, behalten wir uns vor, 100% der Auftragssumme in Rechnung zu stellen und sollten wir zum Zeitpunkt des Rücktritts schon Fremdartikel bezogen haben, werden wir diese zu 100% berechnen.

10. Für jegliche Schäden bei elektronischen Mietartikeln, die durch mangelhaften Strom oder Stromschwankungen entstehen, hat der Mieter in vollem Umfang zu haften. Die gegenteilige Beweisführung ist vom Mieter durchzuführen.

11. Es wird immer empfohlen, eine entsprechende Versicherung durch den Mieter gegen Diebstahl und Beschädigung abzuschließen.

§ 5 Lieferung

1. Wenn der Käufer bei Vertragsabschluss keine Lieferart bestimmt hat, geschieht dies nach Ermessen von GO-Event!.

2. Die Gefahr geht auf den Käufer/Mieter über, sobald die Sendung an die transportausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versand das Lager von GO-Event! verlassen hat.

3. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers/Mieters verzögert oder nimmt er die Ware nicht ab, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine erneute Meldung der Versandbereitschaft ist nicht erforderlich, wenn der Käufer/Mieter die Entgegennahme der per Nachnahme oder sonst wie gelieferten Ware verweigert hat.

4. GO-Event! ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die Lieferung im Namen und für Recht des Käufers zu versichern.

5. Die Vereinbarung eines Liefertermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, von GO-Event! nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob bei GO-Event! oder einer seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen, etc., berechtigen GO-Event! – unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen vom Mieter – vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

1. Der Kunde hat GO-Event! alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von GO-Event!.

2. Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

3. Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie Genehmigungen, Schulungen, Unterweisungen u. a. zu genügen und insbesondere in Absprache mit Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen.

4. Der Kunde verpflichtet sich, für die Buchung eine Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.

5. Der Käufer muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden prüfen und GO-Event! von etwaigen Verlusten oder Schäden durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine schriftliche Versicherung, die von zwei Zeugen und vom Kunden unterschrieben werden muss, unterrichten. Im Übrigen müssen GO-Event! offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände müssen in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch GO-Event! bereitgehalten werden. Einen Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließen jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber GO-Event! aus.

6. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von GO-Event! oder des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen oder wird beispielsweise bei Nebelmaschinen nicht das Originalfluid verwendet, entfällt die Gewährleistung.

7. Der Mieter verpflichtet sich ausschließlich die von GO-Event! vorgegebenen, speziellen Kraftstoffe nachzutanken. Eine Verwendung von eigenen Kraftstoffen bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung von GO-Event!. Der Wechsel und die Entsorgung von falsch betanktem Kraftstoff und etwaige entstandene Schäden am Mietgerät gehen zu Lasten des Mieters.

8. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen dieser Paragrafen gelten nicht für gebrauchte Gegenstände, welche unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungen geliefert werden.

§ 7 Vermittlungsleistung

1. GO-Event! haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

2. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist GO-Event! von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.

3. Soweit GO-Event! als Vermittler und Agentur von künstlerischen Darbietungen und Dienstleistungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Kunde, die von GO-Event! hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Sollte trotzdem ein Direktgeschäft stattfinden, so hat GO-Event! einen Anspruch auf Vermittlungsprovision.

4. Der Kunde muss selbst für örtliche Abgaben, GEMA oder ähnl. direkt aufkommen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von GO-Event!. Die Lieferung erfolgt dabei stets unter erweitertem Eigentumsvorbehalt.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen GO-Event! und dem Mieter/Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

2. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Augsburg.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt oder nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.

4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Neusäß, den 01.02.2022


Werkmeile

GO-Event! – Eventagentur & Livekommunikation GmbH

Boschstraße 6, 86356 Neusäß

Telefon: 0821 / 90 78 48-40

E-Mail: info@werkmeile.de